Die weltweite Einführung von Altfahrzeugverordnungen verpflichtet Automobilhersteller zur Konformität, um die Typzulassung (Homologation) erhalten zu können. Neben der Beschränkung von chemischen Substanzen wie Blei, Quecksilber, Kadmium, Chrom(VI) und bromierter Flammschutzhemmer wie PBDE und PBB steht auch die Recyclierbarkeit im Fokus der Altautoverordnungen. Alle Lieferanten der Automobilindustrie sind verpflichtet die nationale und internationale Gesetzgebung zur Beschränkung der chemischen Substanzen zu erfüllen.
Die wichtigsten internationalen Altautodirektiven sind:
Auch mit der allgemeinen Gesetzgebung zur Beschränkung von Substanzen ist die Automobilindustrie konfrontiert. Hierzu gehört unter anderen die REACH-Direktive (1907/2006) mit der Definition besonders besorgniserregender Substanzen (SVHC) und der Liste der beschränkten Substanzen nach Anhang XVII.
Die Vielzahl an nationalen und internationalen Regularien veranlasste die Automobilindustrie dazu, eine globale Liste deklarationspflichtiger Substanzen zu erstellen – die Global Automotive Declarable Substance List (GADSL). Diese beinhaltet aktuell mehr als 2.000 Substanzen.
Datenbanken für Selbsterklärungen
Um den steigenden Anforderungen für das Substanzmanagement in Produkten Schritt halten zu können, nutzt die Automobilindustrie schon seit längerer Zeit das Konzept der Eigendeklaration, welches sich auf elektronische Datenbanken stützt. Das webbasierte Internationale Materialdatensystem (IMDS) wurde als Kollaborationsprojekt von derzeit 16 teilnehmenden OEM entwickelt, während eine neue Initiative, die von chinesischen OEM getragen wird, zur Entwicklung des China Automotive Material Database System (CAMDS) geführt hat. Neben diesen Gemeinschaftsprojekten existieren proprietäre Systeme, die es erlauben, die Gehalte an beschränkten Substanzen zu dokumentieren und die Recyclierbarkeit anhand der Materialklassifikationen zu berechnen. Sie finden eine Liste der firmeninternen Standards für die Dokumentationspflichten (PDF 30 KB).
Unsere Spezialisten beraten Sie umfassend über die Auswirkungen der internationalen Gesetzgebung auf die Automobilindustrie. Sie sind mit den speziellen Anforderungen und Prozeduren der globalen Automobilindustrie vertraut und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen in den Bereichen Analytik und Datenmanagement. Unsere Leistungen im Überblick:
Beratung zur Gesetzgebung und Umsetzung
Beratung zu den Datenbanksystemen IMDS / CAMDS
Gut ausgebildete Spezialisten sind der Schlüsselfaktor für die erfolgreiche Erfüllung der Deklarationspflichten in Automobilbranche.
in den Datenbanken kosten viel Zeit, können der Reputation schaden und Folgekosten nach sich ziehen.
Outsourcing der IMDS / CAMDS Dienstleistungen
Das Bedienen der Datenbanken zur Selbstdeklaration erfordert qualifiziertes Personal und bindet somit wertvolle Ressourcen in Ihrem Unternehmen.
Von der Analyse der IST-Situation über die Abstimmung der notwendigen Schritte wie Registrierung, Lieferanteninformation, Datenanforderung, Qualitätsprüfung, MDB-Erstellung bis hin zur Kommunikation mit dem Kunden – SGS kann Sie entlang der kompletten Prozesskette unterstützen. Sie wählen den Umfang unserer Dienstleistung – gerne auch projektbezogen.
Altfahrzeugverordnung: Chemisch-analytische Dienstleistungen
GADSL risiko-basierte chemische Analyse
Die OEMs verlangen die Offenlegung aller Substanzen, die in der GADSL-Liste mit ihren jeweiligen Grenzwerten angegeben sind.
Mit dieser Verifizierungsmethode gewinnen Sie als Lieferant der Automobilindustrie zusätzliche Produktsicherheit. Wir können die gewonnen Daten direkt mit den Selbstdeklarationen Ihrer Unterlieferanten in IMDS oder CAMDS vergleichen.