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Was könnte Sie als Erzeugnishersteller/-importeur noch betreffen?
EU Hersteller und Importeure müssen Stoffe in ihren Erzeugnissen der EU Chemikalien Agentur (ECHA) melden, wenn es sich um besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC: substances of very high concern) handelt, die im Erzeugnis in einem Volumen ab 1 t pro Kalenderjahr und in einer Konzentration von mehr als 0.1% w/w im Erzeugnis/Artikel enthalten sind. (Vorhergehendes gilt, wenn die Exposition von Mensch und Umwelt nicht ausgeschlossen werden kann und der Stoff noch nicht für diese Verwendung registriert wurde.)
Für besonders besorgniserregende Stoffe kann frühestens ab Juni 2009 zusätzlich ein Zulassungsverfahren notwendig werden. Bis dahin gelten wie bisher die Beschränkungen und Verbote der Chemikalien Verbotsverordnung."
SGS INSTITUT FRESENIUS verfügt über die Spezialisten, die erforderlichen akkreditierten Labore und das notwendige Know-how, um Sie bei der Einhaltung von Ihren REACh Pflichten kompetent zu unterstützen.
Wir haben langjährige Erfahrung mit Testverfahren zur Überprüfung von Chemikalien auf Abbaubarkeit, Ökotoxikologie, Umweltverhalten und sind im Bereich der in-vitro Ersatzmethoden aktiv. SGS Institut Fresenius führt seit 1992 GLP Studien zur Registrierung von Chemikalien, Bioziden, Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln durch. Des Weiteren steht Ihnen die SGS z.B. bei der Charakterisierung Ihrer Stoffe oder bei einem Screening für Erzeugnisse im Hinblick auf zulassungbedürftige Substanzen zur Seite.
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Wir beraten Sie gerne und sichern Ihnen die notwendige Unterstützung rechtzeitig zu, um eine fristgerechte Abwicklung Ihrer Anforderungen, vor allem in Hinsicht auf den Stoffsicherheitsbericht (CSR: Chemical Safety Report) zu gewährleisten.
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