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Die Zertifizierung sollte zum frühest möglichen Zeitpunkt beginnen und die Prüfer bereits einbezogen werden, wenn standortspezifische Boden-, Wind- und Wellendaten erhoben werden. Je eher Risiken zu identifizieren sind, desto eher können Lösungen und Alternativen erarbeitet werden.
Mit ihrer „Schritt-für-Schritt“ Projektzertifizierung trägt SGS entscheidend dazu bei, das Gesamtprojektrisiko zu minimieren. Die Schritte im Einzelnen:
I. Prüfung der Basisdaten für die Konstruktion Alle Umweltbedingungen wie windspezifische, ozeanographische und geotechnologische Voraussetzungen werden bewertet und in Bezug auf die Last- und Konstruktionsannahmen geprüft, die aus ihnen abgeleitet werden.
II. Detaillierte Konstruktionsprüfung Hier werden die kombinierten Lastfälle für die komplette Windenergieanlage inklusive Fundament und elektrischen Komponenten bewertet. Dabei werden Umrichterplattform, Kabel und J-tubes einbezogen.
III. Lieferantenüberwachung Diese ist besonders wichtig für die Projektzertifizierung. Um die Qualität während der Produktion der Komponenten sicherzustellen, werden regelmäßig Audits und Inspektionen bei den Herstellern durchgeführt. Die Überwachung beginnt mit einem vorbereitenden Meeting, bei dem Inspektions- und Testpunkte festgelegt werden. Danach überwachen SGS Inspektoren z.B. die Schweißarbeiten und führen zerstörungsfreie Prüfungen und Materialtests durch. Komplettiert wird die Lieferantenüberwachung durch Inspektionen während der Montage und der Testläufe von elektrischen und mechanischen Komponenten sowie der Beschichtung. Darüber hinaus können Qualitätsmanagement-Audits oder Eignungsprüfungen der Hersteller und Lieferanten zu Beginn des Projekts sehr sinnvoll sein.
IV. Transportüberwachung Auch beim Transport zum Bestimmungsort und der Installation offshore müssen die Risiken minimiert werden. Zu den geeigneten Maßnahmen gehören die Prüfung der Spezifikationen sowie die Überwachung auf See. Was genau in dieser Phase zu inspizieren ist, variiert und hängt maßgeblich von der Versicherung für Transport und Installation ab.
V. Überwachung der Inbetriebnahme Die Phase, in der die Anlage erstmals Leistung erbringt, ist besonders kritisch. Dabei stellen SGS Experten sicher, dass den festgelegten Verfahren entsprechend fachgerecht gearbeitet und die Anlage kontrolliert angefahren wird. Zu diesem Prüfungsschritt gehört eine komplette Funktionsprüfung der WEA.
VI. Die SGS bietet während des Betriebs des Windparks wiederkehrende Prüfungen an. So kann das nach Abschluss der ersten fünf Phasen ausgestellte Zertifikat dauerhaft seine Gültigkeit behalten. Maßnahmen der wiederkehrenden Prüfungen von Windparks können sein: a.Getriebeölanalysen und -tests b.Kontrolle der WEA-Blätter c.Inspektionen aller Strukturteile und der gesamten Elektrik d.Kontrolle der Beschichtung und des Korrosionsschutzes e.Analysen von Beschichtungsfehlern und Korrosion Diese Leistungen werden für jeden Windpark individuell zusammengestellt, um den Anforderungen des jeweiligen Projekts und den standortspezifischen Anforderungen gerecht zu werden.
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