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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FÜR TRAININGS- UND WEITERBILDUNGSMAßNAHMEN

Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht


Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail oder Fax) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Artikel 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs.1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufs-frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

SGS Germany GmbH
Abteilung Training & Seminare
Rödingsmarkt 16,
20459 Hamburg
E-Mail: info@sgs-training.de
Fax: +49 40 30101-951.

Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.


Ihre SGS Germany GmbH

1. Geltungsbereich

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen einschließlich Prüfungslehrgänge („Seminar“ oder Seminare“) sowie die dazugehörigen Lehrmaterialien und Zusatzmodule wie “ E-Learning“, die vom Kunden bei der SGS Germany GmbH („SGS“) beauftragt oder bestellt werden.

1.2 Mit der Auftragserteilung an die SGS gelten diese AGB als anerkannt, wenn nicht der Kunde bei Auftragserteilung ihrer Geltung ausdrücklich widerspricht. Änderungen der AGB werden ab ihrer Gültigkeit auch Bestandteil laufender Verträge, wenn der Kunde trotz besonderen Hinweises auf sein Widerspruchsrecht nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Mitteilung der Änderung widerspricht.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden entfalten keine Rechtswirkungen.


2. Anmeldung und Bestellung

 

2.1 Die Anmeldung und/ oder Bestellung durch den Kunden hat entweder schriftlich per Post oder Fax oder online (www.sgs-training.de; info@sgs-training.de) zu erfolgen. Mit der Anmeldung oder Bestellung erklärt der Kunde sein verbindliches Vertragsangebot, an dem Seminar teilnehmen und/ oder das bestellte Seminar buchen zu wollen. Der Kunde erhält von der SGS nach Prüfung eine schriftliche oder elektronische Anmeldebestä-tigung und somit kommt der Vertrag zustande. Als Vertragsannahme gilt auch die Ausführung des Auftrags.


2.2 Die Teilnehmerplätze sind immer begrenzt; sie werden in der Reihen-folge der Anmeldung vergeben.

2.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung nach Zugang unverzüglich auf deren Richtigkeit zu prüfen. Sollte sie vom Auftrag des Kunden abweichen, so ist er verpflichtet, dem Inhalt der Auftragsbestäti-gung innerhalb von 7 Tagen nach Zugang gegenüber der SGS schriftlich zu widersprechen.


3. Teilnahmegebühren und Preise


 

3.1 Alle von der SGS angegebenen Teilnahmegebühren und Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehr-wertsteuer.

3.2 Die Seminarkosten beinhalten die Teilnahmegebühr, Arbeitsunterla-gen, Teilnahmebescheinigungen sowie die Tagesverpflegung.

3.3 Bei einigen Prüfungslehrgängen fallen zusätzliche Prüfungskosten sowie Kosten für die Zertifikatserstellung z.B. durch die IRCA („International Register of Certificated Auditors“) an.

 

4. Hotelkosten


 

Kosten für Unterkunft und Verpflegung außerhalb der Seminarzeit trägt der Kunde. In vielen Hotels gelten Sonderkonditionen für Teilnehmer der Seminare der SGS. Die SGS übernimmt jedoch keine Garantie für die Verfügbarkeit der Hotelzimmer.


5. Rechnungsstellung


 

5.1 Die Rechnungsstellung erfolgt vor Beginn der jeweiligen Veranstal-tung, bei Kombinationsbuchungen vor Beginn der ersten Veranstaltung.


5.2 Sofern in der Rechnung nicht anders bestimmt, sind Rechnungen der SGS binnen 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.


6. Durchführung


 

6.1 Seminare werden erst nach Erreichen der Mindestanzahl von Teilnehmern durchgeführt.

6.2 SGS ist berechtigt, ein Seminar aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen .SGS behält sich auch den Wechsel von Dozenten und Durchführungsorten sowie Terminänderungen und Änderungen im Programmablauf vor Der Kunde wird stets rechtzeitig über eintretende Veränderungen in Kenntnis gesetzt. Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit Maßnahmen nach dieser Ziffer sind ausgeschlossen.

6.3 Der Kunde hat ferner keinen Anspruch auf Ersatz eines durch ihn bzw. eines seiner Teilnehmer versäumten Seminartages.

 


7. Stornierungen


 

7.1 Stornierungen von Seminarteilnahmen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Fax oder E-Mail ausreichend).


7.2 Der Kunde kann kostenlos seine Teilnahme an einem Seminar stornieren, sofern der SGS die Stornierung spätestens vier (4) Wochen vor Beginn eines Seminars zugeht. Bei Stornierungen, die später als vier (4) Wochen, jedoch mindestens zwei (2) Wochen vor Beginn des Seminars bei der SGS eingehen, werden 30% der Teilnahmegebühr als Stornokosten berechnet. Bei Stornierungen, die später als zwei (2) Wochen vor Beginn des Seminars bei der SGS eingehen, wird die volle Teilnahmegebühr berechnet.

7.3 Als Veranstaltungsbeginn aller Veranstaltungen einer Kombinati-onsbuchung gilt das Anfangsdatum der ersten Veranstaltung. Nach Ablauf der Stornierungsfrist vor Beginn der ersten Veranstaltung können auch die nachfolgenden Veranstaltungen der Kombinationsbuchung nicht mehr abgesagt werden. Eine Kombinationsbuchung ist die Buchung von mehreren, voneinander unabhängigen Ausbildungen mit Inanspruchnahme von entsprechenden Preisnachlässen.


7.4 Hat der Kunde von SGS einen Rabatt eingeräumt bekommen, so gilt dieser Rabatt nur für die Vertragsdurchführung. Sollte der Kunde ein Seminar stornieren, so berechnen sich die Stornogebühren nach der vollen Seminargebühr.

 

8. Umbuchungen


 

Umbuchungswünsche sind vom Kunden schriftlich (Fax oder E-Mail ausreichend) mitzuteilen. Umbuchungen sind jedoch vom Einzelfall abhängig und daher ausschließ-lich auf Grundlage von Kulanz seitens der SGS möglich.


9. Inhouse-Training

 

9.1 Wünscht der Kunde, den Termin für die Durchführung eines Inhouse-Trainings (d.h. ein Seminar vor Ort beim Kunden) zu verschieben, so ist dies kostenlos möglich, sofern der SGS bis spätestens vier (4) Wochen vor dem ursprünglich geplanten Beginn eine entsprechende schriftliche Mitteilung (Fax oder E-Mail ausreichend) zugeht. Der Termin kann jedoch nur einmal um maximal drei (3) Monate verschoben wer-den. Die SGS wird dem Kunden mehrere Alternativtermine unter Berücksicht-igung eines vom Kunden etwaig gewünschten Durchführungszeitraumes vorschla-gen, von denen der Kunde einen Termin verbindlich buchen muss.

9.2 Sollte der Kunde gleichwohl keinen der vorgeschlagenen Termine buchen, behält sich die SGS vor, den vollen Preis für das Inhouse-Training zu berechnen.

9.3 Der Kunde ist zu bestimmten Mitwirkungshandlungen (Angabe Teilnehmer, örtliche Angaben etc.) verpflichtet. Erbringt er diese schuldhaft nicht, kann SGS den dadurch entstandenen Schaden als Mehraufwand geltend machen.

 

10. Urheberrechte


 

Der Kunde erhält im Zusammenhang mit den Seminaren umfangreiche Unterlagen. Alle Rechte an diesen Unterlagen oder Teilen daraus verbleiben bei der SGS bzw. dem jeweiligen Urheber. Die Vervielfälti-gung und Veröffentlichung der Unterlagen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der SGS nicht gestattet.


11. Haftung


 

11.1 Wird ein Seminar wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus Gründen, die die SGS zu vertreten hat, abgesagt, so werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Hat der Kunde mehrere Seminare gebucht, erfolgt die Erstattung eines Teilausfalles anteilig zum Gesamtpreis. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

11.2 Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet SGS für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrläs-sigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen oder noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren lie-gen. Die Haftung ist begrenzt auf das 10-fache der Teilnahmegebühr, maximal aber auf einen Betrag in Höhe von € 10.000.- pro Schadensfall und Kalenderjahr.


Sollten Seminare aufgrund von höherer Gewalt zu einem verspäteten Seminarbeginn oder zur vollständigen Absage eines Seminars führen, wird keine Haftung über-.nommen.

Für Folgeschäden, die auf möglichen fehlerhaften und/oder unvollstän-digen Inhalten der Vorträge und/oder Seminarunterlagen beruhen, übernimmt die SGS keine Haftung.

11.3 Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus Pflichtver-letzungen und für Mängelansprüche, d.h. für Nacherfüllungsansprüche, Selbstvornahme nebst Ersatz erforderlicher Aufwendungen und für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, beträgt 12 Monate ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Haftung aus Vorsatz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit.

11.4 SGS haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl für die vom Kunden bzw. seinen Mitarbeitern zu den Seminaren mitgebrachten Gegenstände.


12. Datenschutz


 

Die Daten des Kunden bzw. der Teilnehmer werden über EDV erfasst und nur für interne Zwecke bei der SGS verwendet.

 

13. Allgemeine Bestimmungen


 

13.1 Gegen Ansprüche von SGS kann nur dann aufgerechnet oder ein Zurückbe-haltungsrecht geltend gemacht werden, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig ist.

13.2 Abweichungen von diesen AGB sowie Änderungen und Ergänzun-gen eines zwischen dem Kunden und SGS geschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einvernehmlicher Erklärungen beider Seiten per Post oder per Fax, sofern nicht im entsprechenden Vertrag etwas Abweichendes vereinbart ist. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.

13.3 Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, Hamburg. Dessen unbeschadet ist SGS berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

13.4 Die Rechtsbeziehung zwischen SGS und dem Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisions-rechtlicher Bestimmungen des deutschen Rechts.

13.5 Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese im Übrigen wirksam.


Stand: 22.08.2011


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