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Projektzertifizierung


Die großen Windparks von heute werden Offshore gebaut - das bedeutet neue Risiken und Herausforderungen. Sind es an Land nur die Windbedingungen, die bei der Konstruktion beachtet werden müssen, spielen bei Offshore-Anlagen ganz andere Faktoren zusätzlich eine Rolle: Die Wassertiefe muss ebenso berücksichtigt werden wie Boden-, Wellen- und Strömungsbedingungen. Auch müssen die Anlagen vor Schäden durch Eis und Korrosion geschützt werden. Dies bedeutet, dass die Möglichkeit der Standardisierung reduziert wird und Anlage für Anlage ihrem Standort entsprechend konstruiert und gefertigt werden muss..

Eigentümer, Investoren und Versicherer von Windparks wollen ihre Risiken minimieren, ihre Rendite sichern und die Qualität ihrer Projekte garantiert bekommen. Dafür brauchen sie ein unabhängiges Zertifizierungs- und Inspektionsunternehmen, das den Erfolg eines Windparks über die gesamte geplante Betriebsdauer hinweg prognostizieren kann.

Für Investoren steht die Frage im Vordergrund, ob die Windenergieanlage zuverlässig und dauerhaft Strom liefert. Jede Reparatur, jeder unerwartete Stillstand bedeutet Ertragsausfall. Der Erfolg eines Windparks hängt also entscheidend davon ab, wie störungsfrei die einzelnen Bauteile und die Anlage insgesamt laufen. Auch kleine Fehler können zum Stillstand der Anlage und damit zu großen Verlusten führen. Bei der neutralen und professionellen Zertifizierung eines Windparks wird überprüft, ob die Windenergieanlage und ihr Fundament den standortspezifischen Bedingungen standhalten. Damit bleiben die finanziellen Risiken für den Investor kalkulierbar.

Prozess
Die Zertifizierung sollte zum frühest möglichen Zeitpunkt beginnen und die Prüfer bereits einbezogen werden, wenn standortspezifische Boden-, Wind- und Wellendaten erhoben werden. Je eher Risiken zu identifizieren sind, desto eher können Lösungen und Alternativen erarbeitet werden.

Mit ihrer „Schritt-für-Schritt“ Projektzertifizierung trägt SGS entscheidend dazu bei, das Gesamtprojektrisiko zu minimieren. Die Schritte im Einzelnen:

I. Prüfung der Basisdaten für die Konstruktion.
        Alle Umweltbedingungen wie windspezifische, ozeanographische und geotechnologische Voraussetzungen werden bewertet und in Bezug auf die Last- und Konstruktionsannahmen geprüft, die aus ihnen abgeleitet werden.

II. Detaillierte Konstruktionsprüfung
       Hier werden die kombinierten Lastfälle für die komplette Windenergieanlage inklusive Fundament und elektrischen Komponenten bewertet. Dabei werden Umrichterplattform, Kabel und J-tubes einbezogen.

III. Lieferantenüberwachung
   Diese ist besonders wichtig für die Projektzertifizierung. Um die Qualität während der Produktion der Komponentensicherzustellen, werden regelmäßig Audits und Inspektionen bei den Herstellern durchgeführt. Die Überwachung beginnt mit einem vorbereitenden Meeting, bei dem Inspektions- und Testpunkte festgelegt werden. Danach überwachen SGS Inspektoren z.B. die Schweißarbeiten und führen zerstörungsfreie Prüfungen und Materialtests durch. Komplettiert wird die Lieferantenüberwachung durch Inspektionen während der Montage und der Testläufe von elektrischen und mechanischen Komponenten sowie der Beschichtung. Darüber hinaus können Qualitätsmanagement-Audits oder Eignungsprüfungen der Hersteller und Lieferanten zu Beginn des Projekts sehr sinnvoll sein.

IV. Transportüberwachung
   Auch beim Transport zum Bestimmungsort und der Installation offshore müssen die Risiken minimiert werden. Zu den geeigneten Maßnahmen gehören die Prüfung der Spezifikationen sowie die Überwachung auf See. Was genau in dieser Phase zu inspizieren ist, variiert und hängt maßgeblich von der Versicherung für Transport und Installation ab.

V. Überwachung der Inbetriebnahme
   Die Phase, in der die Anlage erstmals Leistung erbringt, ist besonders kritisch. Dabei stellen SGS Experten sicher, dass den festgelegten Verfahren entsprechend fachgerecht gearbeitet und die Anlage kontrolliert angefahren wird. Zu diesem Prüfungsschritt gehört eine komplette Funktionsprüfung der WEA.

VI. Die SGS bietet während des Betriebs des Windparks wiederkehrende Prüfungen an. So kann das nach Abschluss der ersten fünf Phasen ausgestellte Zertifikat dauerhaft seine Gültigkeit behalten.
       Maßnahmen der wiederkehrenden Prüfungen von
       Windparks können sein:
           a.Getriebeölanalysen und -tests
           b.Kontrolle der WEA-Blätter
           c.Inspektionen aller Strukturteile und der gesamten
               Elektrik
           d.Kontrolle der Beschichtung und des
               Korrosionsschutzes
           e.Analysen von Beschichtungsfehlern und
               Korrosion
Diese Leistungen werden für jeden Windpark individuell zusammengestellt, um den Anforderungen des jeweiligen Projekts und den standortspezifischen Anforderungen gerecht zu werden.

SGS Dienstleistungen während der Projektphasen

       I. Basisdaten und Standortbewertung
               a. Konstruktionsprüfung
               b. Eigentümervertretung
               c. Training
               d. Betreuung während der Angebotsphase


       II. Standortspezifische Konstruktion von WEA
           und Fundament
               a. Konstruktionsprüfung
               b. Qualitätsaudits und Herstellerbewertung
               c. Eigentümervertretung
               d. Produktzertifizierung
               e. CE-Kennzeichnung


       III. Herstellung
               a. Herstellerüberwachung
               b. Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
               c. Materialtests
               d. Arbeitsschutzüberwachung
               e. Expediting / Terminverfolgung
               f. Training


       IV. Installation
               a. Überwachung und Kontrolle
               b. Arbeitsschutzüberwachung
               c. (Marine Warranty Survey)


       V. Inbetriebnahme
               a. Überwachung und Kontrolle
               b. Funktions- und Sicherheitsüberprüfungen
               c. Arbeitsschutzüberwachung
               d. Inspektionen


       VI. In Betrieb
               a. Instandhaltungsmanagement
               b. Getriebeöluntersuchungen
               c. Blattinspektionen
               d. Beschichtungsinspektionen
               e. Arbeitsschutzüberwachung

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